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Hygienekonzept des SV Dürmentingen gültig für alle Fußballmannschaften des SVD Stand 18.10.2020

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SV Dürmentingen – Datenerhebung Zuschauer

Allgemeine Grundsätze

1. Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu beachten.

2. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig

3. Die aktuell zugelassene Anzahl an Personen auf dem Sportgelände ist zu beachten.

Gesundheitszustand

1. Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Fieber (ab 38 Grad), Husten, Atemnot, Erkältungssymptome, Geruchs- und Geschmacksstörungen.

2. Sind Quarantäne- und/oder Corona Fälle im Umfeld einer Person bekannt, hat diese dem Spiel bzw. Training fern zu bleiben.

3. Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt, darf die betreffende Person mindestens 14 Tage nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

4. Der Trainer ist in jedem Fall zu informieren

Allgemeine Hygieneregeln

1. Abstandsregelung Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.

2. Mund-Naseschutz – geschlossene Räume nur mit Mund-Nase-Schutz betreten

3. Begrüßungsformel beachten- Kein Handshake – keine Umarmungen

4. Husten- und Niesetikette – In die Armbeuge Husten und Niesen

5. Desinfektion / Hände waschen Vor und nach dem Training/Spiel Hände desinfizieren/waschen. Vor dem Eingang in die Umkleiden werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.

6. Fahrgemeinschaften Wenn möglich wird eine individuelle Anreise empfohlen. Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften, wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen.

7. Der Gastronomiebereich unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen.

Hygienekonzept des SV Dürmentingen Abt. Fußball, gültig für alle Fußballmannschaften

Organisatorische Umsetzung

1. Die Aushänge und Informationsplakate des WFV sind gut sichtbar und in mehrfacher Ausfertigung auf dem Sportgelände ausgehängt.

2. Die Betreuer, Trainer und Spieler sind über die Regeln informiert und geschult.

3. Das Hygienekonzept wird ebenfalls gut sichtbar auf dem Sportgelände ausgehängt und auf der Homepage des SV Dürmentingen veröffentlicht.

4. Gastmannschaften und Schiedsrichter werden, soweit möglich, im Voraus über das geltende Hygienekonzept des SVD informiert.

5. Durch das Zusenden des Hygienekonzeptes geht die Informations-, Unterweisungsund Einhaltungspflicht an die Gastmannschaft über. Das heißt, dass die Verantwortlichen der Gastmannschaft ihre Spieler, Trainer und Betreuer selbstständig über das geltende Hygienekonzept des SV Dürmentingen zu unterrichten und deren Einhaltung zu gewährleisten haben. Dasselbe gilt für die Schiedsrichter (Aushang Hygienekonzept im Schiedsrichterraum).

Zonierung des Sportgeländes (siehe beiliegender Lageplan)

Zone 1 (Spielfelder) In der Zone 1 befinden sich nur die für den Spielbetrieb notwendigen Personen: – Spieler, Trainer, Funktionsteams, Schiedsrichter, Sanitäts- und Ordnungsdienst, – Hygienebeauftragter, Medienvertreter (nur nach Anmeldung beim Heimverein) – Die Mannschaften wärmen sich auf den Spielfelder auf (vom Sportheim aus gesehen): Gastmannschaften: rechte Spielfeldhälfte Heimmannschaften: linke Spielfeldhälfte

Zone 2 (Umkleidebereich) In der Zone 2 haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt (ggfs. einen Mund-NaseSchutz tragen): – Spieler, Trainer, Funktionsteams und –träger, Schiedsrichter, Hygienebeauftragter Zone 3 (Zuschauerbereich)

Die Zone 3 sind sämtliche Bereiche des Sportgeländes, die frei zugänglich und unter freiem Himmel sind (Abstand von 1,5 m ist einzuhalten). Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf dem Weg zu den Toiletten (im Sportheim) und in den Toiletten ist Pflicht.

Zonierung des Sportgeländes (siehe Lageplan)

Regeln Spiel- und Trainingsbetrieb (allgemein)

1. Keine körperlichen Begrüßungsrituale (z.B. Abklatschen) durchführen.

2. Getränke für die Spieler werden von den Mannschaften selbst mitgebracht. Eigene Trinkflasche zu Hause befüllen und kennzeichnen.

3. Auf das gemeinsame Einlaufen auf den Platz wird verzichtet.

4. Vermeiden von Spucken oder Naseputzen auf dem Spielfeld.

5. Verzicht auf jeden nicht notwendigen Kontakt (z.B. beim Jubeln).

6. Außerhalb des Spielfeldes Mindestabstand von 1,50 m einhalten, auch auf der Ersatzbank. Bei Bedarf wird eine zusätzliche Bank zur Verfügung gestellt.

7. Teambesprechungen vor dem Spiel, in der Halbzeitpause und im Training sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstandes abzuhalten.

8. Nach dem Spiel/Training werden die benutzten Materialien desinfiziert (Bälle, Fahnen …).

Bearbeitung des Spielberichtsbogens

1. Alle Spieler, Trainer und Betreuer müssen auf dem Spielberichtsbogen erfasst sein.

2. Es wird empfohlen, dass die Gastmannschaft die Freigabe des Spielberichtsbogens über ein eigenes mobiles Gerät bzw. vor der Anreise durchführt.

3. Das Spielergebnis wird vom SV Dürmentingen nach Spielende gemeldet.

4. Die Bearbeitung des Spielberichtsbogens nach Spielende durch den Schiedsrichter, erfolgt über ein eigenes mobiles Gerät bzw. im Nachgang von Zuhause aus.

Registrierung der Zuschauer

1. Beim Betreten des Sportgeländes stehen Registrierstationen zur Verfügung.

2. Jeder Zuschauer muss auf einer Karte das Datum, Name, Adresse und Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse angeben.

3. Diese Karte wird, aus Datenschutzgründen, in eine verschlossene Box geworfen.

4. Der Abteilungsleiter Fußball des SV Dürmentingen bzw. die von ihm beauftragte Person bewahrt diese Karte 28 Tage auf und vernichtet diese anschließend. Die Einhaltung der DSGVO wird gewährleistet.

5. Sollten die Kontaktdaten zwecks der Nachverfolgung durch die entsprechenden Behörden angefordert werden, werden diese Adresskarten an die entsprechende Stelle übermittelt.

Umkleiden und Duschen

1. Gastmannschaften sollten so anreisen, dass ein schichtweises umziehen möglich ist

2. Eine Einteilung „Startelf – Ersatzspieler“ wird hierbei empfohlen.

3. Vor dem Betreten der Umkleiden sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen vor dem Eingang in die Umkleide bereit.

4. Umkleiden und Duschen dürfen nicht barfuß betreten werden.

5. Kabinen, Duschen und andere geschlossenen Räume nur mit Mindestabstand und Mund-Nase-Schutz betreten.

6. Der Aufenthalt in den Umkleiden ist auf das notwendige Minimum zu beschränken.

7. Nach dem Verlassen der Umkleiden und Duschen durch eine Mannschaft oder eines Schiedsrichters, werden die Räume mind. 15 Min. gelüftet, sowie die Oberflächen/ Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden gereinigt bzw. desinfiziert.

Aktive Gastmannschaften (Turnhalle):

1. Die Aktiven-Gastmannschaften ziehen sich in den Umkleidekabinen 1 bis 4 der Turnhalle um.

2. Kabine 1 und 2: Reservemannschaft – jeweils max. 6 Personen gleichzeitig

3. Kabine 3 und 4: 1. Mannschaft – jeweils max. 6 Personen gleichzeitig 4. Duschräume: max. 4 Personen gleichzeitig.

Aktive Heimmannschaften (Sportheim)

1. Der SVD zieht sich in den Umkleideräumen 1 und 2 des Sportheims um.

2. Kabine 1: Reservemannschaft, max. 5 Personen gleichzeitig

3. Kabine 2: 1. Mannschaft, max. 7 Personen gleichzeitig

4. Duschraum: max. 4 Personen gleichzeitig

Schiedsrichter Aktive (Tennisheim)

1. Die Schiedsrichter ziehen sich in der Kabine 1 des Tennisheims um.

Jugend Gastmannschaften (Sportheim)

1. Jugend-Gastmannschaften ziehen sich in der Umkleidekabine 1 des Sportheims um.

2. Max. 5 Personen gleichzeitig

3. Die Duschen bleiben für Jugendmannschaften geschlossen

Jugend Heimmannschaften (Sportheim)

1. Die Jugend-Heimmannschaften ziehen sich in der Kabine 2 des Sportheims um.

2. Max. 7 Personen gleichzeitig

3. Die Duschen bleiben für Jugendmannschaften geschlossen

Schiedsrichter Jugend

1. Die Jugend-Schiedsrichter ziehen sich in Kabine 1 des Tennisheims um.

Trainingsbetrieb

1. Der Trainingsbetrieb kann mit bis zu 20 Personen (Spieler + Trainer) stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5m.

2. Von der Abstandsregelung ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.

3. Sofern mehr als 20 Personen am Training teilnehmen wollen, können mehrere Gruppen gebildet werden. Die Gruppen dürfen sich dabei nicht durchmischen.

4. Ein Spielfeld darf jeweils nur von einer Mannschaft genutzt werden (die Aktiven zählen als eine Mannschaft).

5. Eine Abmeldung vom Training ist zur Trainingsplanung erforderlich.

6. Die Trainingsbeteiligung ist vom Trainer gewissenhaft zu dokumentieren.

7. Zuschauende Begleitpersonen z.B. im Jugendbereich sind unter Einhaltung des Mindestabstandes möglich.

Umkleiden und Duschen im Trainingsbetrieb

1. Für den Trainingsbetrieb stehen den Aktiven und den Jugend-Mannschaften des SVD die Umkleiden im Sportheim unter Einhaltung der Mindestabstandsregelung zur Verfügung.

Vorgehen bei einem Corona-Fall im Verein (Vorgaben des WFV):

1. Die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt Biberach, Tel. 07351/52-6151, kreisgesundheitsamt@biberach.de, hat oberste Priorität. Den behördlichen Anweisungen ist selbstverständlich Folge zu leisten.

2. Anschließend ist der Verein verpflichtet, den wfv über den Corona-Fall zu informieren. Hierfür ist einerseits ein Online-Meldeformular auf der Website vorgesehen, andererseits wurde eine Hotline (0711 2276426) zur telefonischen Rücksprache eingerichtet. Auch Verdachtsfälle können bzw. müssen über das OnlineMeldeformular gemeldet werden.

3. Eine Task Force des wfv bewertet die Situation und gibt Empfehlungen für den Trainingsbetrieb und ggf. Konsequenzen für den Spielbetrieb.

4. Der Staffelleiter und der Bezirksspielleiter sind ebenfalls über einen Corona-Fall zu informieren.

Ansprechpartner

Vorstände Sport: Armin Schweizer, Andreas Rupp

Abteilungsleiter Fußball: Wolfgang Schlegel

Hygienebeauftragter Abt. Fußball: Wolfgang Schlegel

Sportheimleiter: Norbert Mayer